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1. Gilt die Umsatzsteuerbefreiung für nachträglich angeschaffte Stromspeicher?
2. Kann die Umsatzsteuerbefreiung für eine nachträgliche Erweiterung mit einem Stromspeicher beansprucht werden?
3. Sind Balkonkraftwerke von der Umsatzsteuer befreit?
4. Sind Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen von der Umsatzsteuer befreit?
Wichtiger Hinweis:
Österreich:
Nachfolgenden finden Sie die aktuellen Bestimmungen zur Umsatzsteuer für die Neuanschaffung bzw. Erweiterung von Photovoltaik Systemen. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) bietet detaillierte Informationen zum Nullsteuersatz, der ab 1. Januar 2024 für Lieferungen, Erwerb, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen gilt. Diese Regelung betrifft Photovoltaikanlagen mit einer Engpassleistung von nicht mehr als 35 kW (peak), die auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben werden. Erfahren Sie mehr über die genauen Bedingungen und Ausnahmen dieser Regelung auf der offiziellen Seite des BMF.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
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